Abrechnung

Abrechnung

Patienten aller Kassen sowie Privatpatienten können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Therapie bei Psychologischen Psychotherapeuten im Richtlinienverfahren Verhaltentherapie. Dies sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abklären. Gleiches gilt für Beihilfestellen.

Einzelberatungen bei Selbstzahlern werden privat nach den gleichen Sätzen wie psychotherapeutische Einzelsitzungen berechnet.
Ihnen wird über die erbrachten Leistungen eine Rechnung ausgestellt, die Erstattung durch ihre Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.









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