Abrechnung
Patienten aller Kassen sowie
Privatpatienten
können meine Leistungen in Anspruch
nehmen. Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der
Regel
die Kosten
für die Therapie bei Psychologischen Psychotherapeuten im
Richtlinienverfahren Verhaltentherapie. Dies sollten Sie im Vorfeld mit
Ihrer Versicherung abklären. Gleiches gilt für
Beihilfestellen.
Einzelberatungen bei
Selbstzahlern werden privat nach
den gleichen
Sätzen wie psychotherapeutische Einzelsitzungen berechnet.
Ihnen wird über die
erbrachten Leistungen eine Rechnung
ausgestellt, die Erstattung durch ihre Versicherung liegt in Ihrer
Verantwortung.
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